Jeder Lead mit prüfbarem Einwilligungsnachweis.
§ 7a UWG verlangt, die Einwilligung in Telefonwerbung ab Erteilung zu dokumentieren und fünf Jahre aufzubewahren. Klarnachweis Lead erzeugt diesen Nachweis automatisch – im Formular des Verkäufers erfasst, beim Käufer vor dem Anruf geprüft.
In 10 Minuten eingerichtet. Kein Vertrag für den Test, keine Kreditkarte.
Wer anruft, muss die Einwilligung belegen – nicht der Leadlieferant.
Heute liegt der „Nachweis“ meist als CSV-Spalte oder Screenshot beim Lieferanten. Ob der Text so angezeigt wurde, ob die Checkbox vorausgewählt war, ob der Käufer überhaupt genannt ist – das weiß im Streitfall niemand.
So funktioniert's
1Im Formular erfasst
Der Verkäufer bindet einen Baustein ein. Beim Absenden hält er fest, welcher Text angezeigt wurde und ob die Checkbox aktiv angehakt war. Die Rufnummer wird verschlüsselt übertragen und nur als Prüfwert gespeichert.
2Versiegelt und zeitgestempelt
Jeder Lead bekommt ein Zertifikat mit ID, das mit dem Lead weitergegeben wird – signiert, gesiegelt, zeitgestempelt und öffentlich prüfbar ohne persönliche Daten.
3Vor dem Anruf geprüft
Der Käufer ruft das Zertifikat ab: Bin ich genannt? Passt die Nummer? Mehrfach verkauft? Ergebnis in Sekunden – und fünf Jahre archiviert.
Für Leadverkäufer
- Belegen Sie die Qualität Ihrer Leads – mit jedem einzelnen Datensatz
- Weniger Reklamationen: Streitfälle klärt das Zertifikat
- Einbau in Minuten, Formular bleibt unverändert
- Kostenlos für Verkäufer
Für Leadkäufer
- Vor jedem Anruf prüfen, ob die Einwilligung trägt
- Nachweis nach § 7a UWG fünf Jahre archiviert
- Mehrfach verkaufte und falsche Leads erkennen
- Anbindung per API an CRM oder Dialer
Was bei jedem Lead geprüft wird
Ergebnis je Lead: belegt, prüfungsbedürftig oder abweichend. Die Prüfung ist technisch und keine Rechtsauskunft.
Beweiskraft, die bleibt
- Jedes Ereignis signiert und zu einer Kette verbunden – nachträgliche Änderungen fallen auf
- Elektronisches Siegel im EU-Format JAdES
- Zeitstempel nach RFC 3161
- Nachweis-Paket fürs eigene Archiv – auch ohne uns jederzeit prüfbar
- Rufnummern und E-Mail-Adressen nie im Klartext gespeichert, keine Sitzungsaufzeichnung
Preise
Leadverkäufer
Unbegrenzt Zertifikate ausstellen.
Leadkäufer
Nur der erste Abruf eines Zertifikats kostet. Keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit, monatliche Abrechnung.
Testmodus
Alles ausprobieren, bevor Sie live gehen – mit Testformular und Testabruf.
Häufige Fragen
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Klarnachweis belegt Herkunft, Unversehrtheit und Zeitpunkt der Einwilligung und wendet ein festes Regelwerk an. Ob ein Einwilligungstext wirksam ist, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
Was passiert, wenn Klarnachweis nicht erreichbar ist?
Das Formular funktioniert weiter – der Baustein blockiert nie. Der Lead kommt dann ohne Zertifikat an, und der Käufer sieht das.
Welche Daten speichern Sie?
Den Einwilligungstext, Zeitpunkt, Formularadresse und Prüfergebnisse. Rufnummer und E-Mail nur als nicht umkehrbarer Prüfwert. Keine Namen, keine Sitzungsaufzeichnung.
Gilt das nur für Deutschland?
Die ausdrückliche Dokumentationspflicht steht in § 7a UWG (Deutschland). Die Pflicht, eine Einwilligung nachweisen zu können, gilt nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO in der ganzen EU – auch in Österreich.
Muss mein Leadlieferant mitmachen?
Ja, das Zertifikat entsteht im Formular des Lieferanten. Für Verkäufer ist Klarnachweis kostenlos – verlangen Sie das Zertifikat einfach zu jedem Lead.
Was, wenn es Klarnachweis einmal nicht mehr gibt?
Jeder Käufer lädt zu jedem Lead ein Nachweis-Paket herunter, das sich ohne unseren Server prüfen lässt. Der Nachweis gehört Ihnen.
In 10 Minuten zum ersten Zertifikat.
Konto anlegen, Einwilligungstext hinterlegen, Testformular absenden.
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